Mit der EU-Richtlinie 2023/2226 (DAC8) müssen Krypto-Dienstleister in der EU seit dem 1. Januar 2026 Daten zu Kunden und Transaktionen erfassen. In Deutschland ist das über das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) umgesetzt.
Die erste Meldung für das Jahr 2026 ist bis zum 31. Juli 2027 an das Bundeszentralamt für Steuern fällig. Die Daten werden an die zuständigen Finanzämter weitergegeben.
Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.