Mining kann eine private Tätigkeit mit sonstigen Einkünften sein oder – bei Nachhaltigkeit und Gewinnerzielungsabsicht – eine gewerbliche Tätigkeit. Die Einordnung hängt vom Einzelfall ab, etwa von Umfang, Investitionen und Organisation.
Bei gewerblichem Mining sind Betriebsausgaben wie Strom und Hardware abziehbar, gleichzeitig kann Gewerbesteuer anfallen.
Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.