Wer Krypto-Gewinne in früheren Jahren nicht erklärt hat, kann das korrigieren. Je nach Sachverhalt ist das eine Berichtigung nach § 153 AO oder eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO.
Eine Selbstanzeige muss vollständig sein und rechtzeitig erfolgen. Fehler machen sie unwirksam. Deshalb sollte sie nie ohne steuerliche Beratung abgegeben werden.
Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.