Krypto-Glossar

Airdrop

Kostenlos verteilte Token – steuerlich abhängig davon, ob du dafür eine Leistung erbringst.

Erhältst du Token ohne eigene Gegenleistung, ist der Zufluss nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht steuerbar; die Anschaffungskosten betragen dann 0 €.

Musst du für den Airdrop etwas tun – etwa Daten preisgeben, Werbung machen oder Aufgaben erledigen –, können sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vorliegen.

Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.

Erstgespräch

Lass uns deinen nächsten Schritt sortieren.

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf deine Situation – persönlich, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.

Persönlich und vertraulich

Klarer Blick auf deine Ausgangslage

Mandatsfragebogen