Erhältst du Token ohne eigene Gegenleistung, ist der Zufluss nach Auffassung der Finanzverwaltung grundsätzlich nicht steuerbar; die Anschaffungskosten betragen dann 0 €.
Musst du für den Airdrop etwas tun – etwa Daten preisgeben, Werbung machen oder Aufgaben erledigen –, können sonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 3 EStG vorliegen.
Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.