Gesetzentwurf zur Haltefrist
Stand Oktober 2026: Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die einjährige Haltefrist für Kryptowerte abzuschaffen, die ab 2027 gekauft werden. Für bis Ende 2026 angeschaffte Coins ist Bestandsschutz vorgesehen. Das ist noch kein geltendes Recht – Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Bis dahin gilt die bisherige Regelung.
Was der Entwurf für dich bedeutetDer Punkt ist: Nicht jede Bewegung ist ein Gewinn
Im Privatvermögen behandelt die Finanzverwaltung Bitcoin und vergleichbare Kryptowerte grundsätzlich als andere Wirtschaftsgüter. Ein Verkauf gegen Euro, ein Tausch in einen anderen Coin oder das Bezahlen mit Krypto kann deshalb ein privates Veräußerungsgeschäft nach § 23 EStG sein.
Ein Übertrag von deiner Börse auf deine eigene Wallet ist dagegen grundsätzlich kein Verkauf. Die Anschaffungsdaten müssen aber mitwandern, sonst sieht der Vorgang später wie eine ungeklärte Einzahlung aus.
Haltefrist und Freigrenze sauber trennen
Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, ist ein privater Veräußerungsgewinn nach geltendem Recht grundsätzlich nicht steuerbar. Innerhalb der Jahresfrist greift die Freigrenze von 1.000 Euro für sämtliche privaten Veräußerungsgeschäfte eines Kalenderjahres.
Freigrenze heißt: Bei 1.001 Euro Gesamtgewinn ist nicht nur ein Euro betroffen. Der gesamte steuerpflichtige Gewinn fällt aus der Freigrenze heraus.
Ein einfaches Beispiel
Du kaufst Bitcoin für 8.000 Euro und tauschst die Position acht Monate später bei einem Wert von 10.500 Euro vollständig in Ether. Vereinfacht beträgt der Gewinn vor Gebühren 2.500 Euro. Dass kein Euro auf deinem Bankkonto landet, ändert am Tauschvorgang nichts.
Typische Fehler
Nur Euro-Auszahlungen zu erfassen, lässt Tauschvorgänge verschwinden. Ebenso problematisch sind fehlende Wallets, doppelt importierte Transfers und pauschale Kurswerte. Der Punkt ist: Eine schöne PDF-Datei ersetzt keine Plausibilitätsprüfung.
Was bedeutet das für dich?
Erstelle zuerst eine vollständige Liste deiner Börsen, Wallets und Protokolle. Sichere dann Exporte, Wallet-Adressen und Belege. Erst danach lohnt sich die Berechnung. Bei Staking, DeFi, NFTs, hohen Beträgen oder früheren Lücken sollte der konkrete Fall fachlich geprüft werden.
Im Video erklärt
Krypto-Steuern richtig abwickeln
Video vom 7. Oktober 2025. Der aktuelle Rechtsstand steht im Text.
BMF-Schreiben 2025: Was sich rückwirkend bei der Krypto-Steuer ändert
Video vom 23. November 2025. Der aktuelle Rechtsstand steht im Text.
Häufige Fragen zu Krypto Steuern
Wann muss ich Krypto versteuern?+
Wenn du im Privatvermögen innerhalb eines Jahres steuerpflichtig verkaufst, tauschst oder mit Krypto bezahlst und die maßgebliche Freigrenze überschritten ist.
Muss ich jede Wallet angeben?+
Nicht jede Walletbewegung ist steuerpflichtig. Für die Berechnung und auf Nachfrage des Finanzamts brauchst du aber eine vollständige, nachvollziehbare Historie.
Gilt die Jahresfrist auch 2026?+
Dieser Beitrag bildet den am 24. September 2026 geprüften Rechtsstand ab. Politische Vorschläge sind nicht automatisch geltendes Recht; vor einer Transaktion sollte der aktuelle Stand erneut geprüft werden.
Welche Steuer gilt für eine GmbH?+
Die Regeln des privaten § 23 EStG gelten nicht für eine Kapitalgesellschaft. Dort sind insbesondere Körperschaft- und Gewerbesteuer sowie die Bilanzierung gesondert zu prüfen.
Quellen und Rechtsstand
Zuletzt fachlich geprüft am 24. September 2026. Allgemeine Information – keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.