Wer Coins zu unterschiedlichen Zeitpunkten kauft, muss beim Verkauf festlegen, welche Einheiten veräußert wurden. Das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 sieht FIFO als Standard vor; andere Methoden sind nur eingeschränkt möglich.
Die Verbrauchsfolge wird walletbezogen angewendet und muss über die Jahre konsistent bleiben. Ein Wechsel der Methode, nur weil er im Einzeljahr günstiger wäre, ist nicht vorgesehen.
Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.