Gesetzentwurf zur Haltefrist
Stand Oktober 2026: Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die einjährige Haltefrist für Kryptowerte abzuschaffen, die ab 2027 gekauft werden. Für bis Ende 2026 angeschaffte Coins ist Bestandsschutz vorgesehen. Das ist noch kein geltendes Recht – Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Bis dahin gilt die bisherige Regelung.
Was der Entwurf für dich bedeutetWann die Frist läuft
Die Frist beginnt mit der Anschaffung. Verkaufst du dieselbe Einheit erst nach Ablauf von mehr als einem Jahr, ist der private Gewinn nach derzeit geltendem § 23 EStG grundsätzlich nicht steuerbar. Kauftranchen haben deshalb unterschiedliche Fristen.
FIFO ist keine globale Schublade
Zunächst ist die einzelne veräußerte Einheit zu betrachten. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, unterscheidet das BMF-Schreiben vom 6. März 2025 zwischen der Vereinfachung für die Haltefrist und der Wertermittlung. Die Anwendung erfolgt walletbezogen und muss konsistent sowie nachvollziehbar sein; ein pauschales „FIFO gilt immer“ greift zu kurz.
Beispiel mit zwei Käufen
Du kaufst im Januar 0,1 BTC und im Oktober weitere 0,1 BTC. Im folgenden März verkaufst du 0,1 BTC. Kann keine Einheit eindeutig identifiziert werden, kann für die Haltefrist die zuerst angeschaffte Einheit als zuerst veräußert gelten. Ob die Jahresfrist erfüllt ist, hängt von den exakten Zeitpunkten, der Wallet-Zuordnung und der angewandten Methode ab.
Typische Fehler
Transfers werden als Verkauf importiert, Anschaffungsdaten gehen beim Walletwechsel verloren oder Bestände verschiedener Wallets werden ohne Prüfung vermischt. Auch „zwölf Monate“ und „mehr als ein Jahr“ sollten nicht gleichgesetzt werden.
Was bedeutet das für dich?
Prüfe vor einem Verkauf die konkrete Tranche, nicht nur den Durchschnittskaufpreis. Bewahre Transaktions-IDs und Börsenexporte auf. Bei geplanten Gesetzesänderungen zählt ausschließlich, was für den konkreten Veräußerungszeitpunkt wirksam gilt.
Im Video erklärt
Krypto-Haltefrist fällt: Das Ende vom HODLn?
Video vom 6. Juli 2026
Sichere die Steuerfreiheit deiner Kryptowährungen
Video vom 9. September 2023. Der aktuelle Rechtsstand steht im Text.
Häufige Fragen zu Krypto Haltefrist
Ist Bitcoin nach einem Jahr steuerfrei?+
Im Privatvermögen ist ein Gewinn nach mehr als einem Jahr Haltedauer nach derzeitiger Rechtslage grundsätzlich nicht steuerbar. Ausnahmen und die Zuordnung müssen im Einzelfall geprüft werden.
Startet ein Transfer eine neue Frist?+
Ein belegbarer Transfer zwischen eigenen Wallets ist grundsätzlich keine Anschaffung und startet die Frist nicht neu.
Verlängert Staking auf zehn Jahre?+
Nach aktueller Verwaltungsauffassung verlängert die Nutzung von Kryptowerten für Staking die Frist nicht auf zehn Jahre.
Wird die Haltefrist abgeschafft?+
Über Änderungen wird politisch diskutiert. Ein Entwurf oder eine Ankündigung ändert die Rechtslage noch nicht. Maßgeblich ist das wirksam verkündete Gesetz zum Verkaufszeitpunkt.
Quellen und Rechtsstand
Zuletzt fachlich geprüft am 24. September 2026. Allgemeine Information – keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.