Seit dem Veranlagungsjahr 2024 gilt für private Veräußerungsgeschäfte eine Freigrenze von 1.000 € pro Person und Jahr. Wichtig ist das Wort „Freigrenze“: Sie ist kein Freibetrag.
Liegt dein Gesamtgewinn bei 999 €, bleibt alles steuerfrei. Liegt er bei 1.000 € oder mehr, ist der komplette Gewinn steuerpflichtig – nicht nur der Teil über der Grenze.
In die Grenze fließen alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres ein, also auch andere Wirtschaftsgüter, nicht nur Krypto.
Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.