Kryptowerte im Privatvermögen gelten steuerlich als „andere Wirtschaftsgüter“ nach § 23 EStG. Verkaufst oder tauschst du sie innerhalb eines Jahres nach dem Kauf, ist der Gewinn ein privates Veräußerungsgeschäft und steuerpflichtig.
Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, bleibt der Gewinn steuerfrei – unabhängig von der Höhe. Entscheidend ist dabei, welche Einheit du verkaufst. Deshalb spielt die Verbrauchsfolge (zum Beispiel FIFO) eine große Rolle.
Was bedeutet das für dich: Dokumentiere Kaufzeitpunkte sauber. Ohne nachvollziehbare Anschaffungsdaten lässt sich die Haltefrist gegenüber dem Finanzamt kaum belegen.
Allgemeine Information nach deutschem Steuerrecht, keine individuelle Steuerberatung.