Gesetzentwurf zur Haltefrist
Stand Oktober 2026: Ein Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums sieht vor, die einjährige Haltefrist für Kryptowerte abzuschaffen, die ab 2027 gekauft werden. Für bis Ende 2026 angeschaffte Coins ist Bestandsschutz vorgesehen. Das ist noch kein geltendes Recht – Bundestag und Bundesrat müssen zustimmen. Bis dahin gilt die bisherige Regelung.
Was der Entwurf für dich bedeutetWarum die Auszahlung nicht entscheidet
Beim Tausch gibst du einen Kryptowert hin und erhältst einen anderen. Für den hingegebenen Coin wird ein Veräußerungspreis bestimmt; beim erhaltenen Coin beginnen neue Anschaffungskosten und eine neue Frist.
Beispiel: Gewinn ohne Euro
Du kaufst Ether für 4.000 Euro und tauschst ihn sechs Monate später bei einem Wert von 7.000 Euro in USDC. Vereinfacht sind 3.000 Euro Gewinn realisiert. Eine Bankauszahlung im Folgejahr verschiebt diesen Vorgang nicht.
Die praktische Falle
Wenn der neue Coin später stark fällt, kann die Steuer aus dem ersten Tausch trotzdem bestehen. Ein späterer Verlust gehört möglicherweise in ein anderes Kalenderjahr. Deshalb ist Steuerliquidität nicht dasselbe wie Portfolio-Wert.
Typische Fehler und nächster Schritt
Nur Bankkonto und Euro-Paare zu exportieren ist zu wenig. Erfasse sämtliche Handelspaare, Gebühren und Wallet-Transfers. Prüfe frühere Jahre, bevor eine Rückfrage kommt; bei möglichen Fehlern sollte das weitere Vorgehen fachlich abgestimmt werden.
Im Video erklärt
Krypto-Portfolio optimieren: Steuereffizienz für Investoren
Video vom 16. Februar 2024. Der aktuelle Rechtsstand steht im Text.
Häufige Fragen zu Krypto Steuern bei Auszahlung
Sind Gewinne in USDT steuerpflichtig?+
Ein Tausch in USDT oder einen anderen Stablecoin kann eine Veräußerung sein. Innerhalb der Jahresfrist kann dadurch ein steuerpflichtiger Gewinn entstehen.
Welches Jahr zählt?+
Grundsätzlich das Kalenderjahr des Verkaufs, Tauschs oder Bezahlvorgangs – nicht das Jahr der späteren Euro-Auszahlung.
Kann ein späterer Verlust den früheren Gewinn ausgleichen?+
Das hängt unter anderem vom Kalenderjahr und dem gesetzlichen Verrechnungskreis ab. Eine automatische Verrechnung über beliebige Jahre gibt es nicht.
Was mache ich bei fehlenden Angaben?+
Lass Daten und Erklärungen frühzeitig prüfen. Eine vorschnelle Korrektur ohne vollständige Rekonstruktion kann neue Widersprüche erzeugen.
Quellen und Rechtsstand
Zuletzt fachlich geprüft am 24. September 2026. Allgemeine Information – keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung.